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   VGH Bayern, 28.07.2016 - 3 B 15.563   

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https://dejure.org/2016,24794
VGH Bayern, 28.07.2016 - 3 B 15.563 (https://dejure.org/2016,24794)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.07.2016 - 3 B 15.563 (https://dejure.org/2016,24794)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Juli 2016 - 3 B 15.563 (https://dejure.org/2016,24794)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung eines Unfallereignisses als Dienstunfall mit der Folge "Dissektion der ACI links mit Horner-Syndrom links und Ausfall der kaudalen Hirnnerven"

  • rewis.io

    Dienstunfall eines Hochschullehrers durch lautes Sprechen nach Mikrofonausfall

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeamtVG § 31
    Landesbeamtenrecht; Hochschullehrer; Dienstunfall; Karotisdissektion; Kausalität

  • rechtsportal.de

    BeamtVG § 31 Abs. 1 S. 1
    Anerkennung eines Unfallereignisses als Dienstunfall mit der Folge "Dissektion der ACI links mit Horner-Syndrom links und Ausfall der kaudalen Hirnnerven"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Professor ohne Mikrofon - Dienstunfall durch lautes Sprechen in einer Vorlesung wird anerkannt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Bayern, 09.10.2015 - 3 ZB 12.1708

    Beamtenversorgung; Meniskusabriss auf dem Weg zum Dienst; Anerkennung als

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2016 - 3 B 15.563
    Hiernach sind (mit-)ursächlich für einen eingetretenen Körperschaden nur solche Bedingungen im natürlichlogischen Sinn, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg bei dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (vgl. BVerwG, U.v. 25.2.2010 - 2 C 81/08 - ZBR 2011, 35 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 9.10.2015 - 3 ZB 12.1708 - juris Rn. 12).

    Dies gilt auch für den erforderlichen Kausalzusammenhang zwischen Unfallgeschehen und Körperschaden (vgl. BayVGH, B.v. 9.10.2015 - 3 ZB 12.1708 - juris Rn. 14).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2012 - L 2 U 224/07

    Arbeitsunfall - Dissektion der arteria carotis interna - wissenschaftlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2016 - 3 B 15.563
    Der Sachverständige akzeptiert eine allein traumabedingte Gefäßdissektion und befindet sich damit in Übereinstimmung mit dem wissenschaftlichen Meinungsstand (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, U.v. 26.4.2012 - L 2 U 224/07 - juris Rn. 42: "Zur notwendigen Eignung des Unfallereignisses, eine Karotisdissektion zu verursachen, hat Dr. P den diesbezüglichen Meinungsstand dahin wiedergegeben, dass schwere direkte Gewalteinwirkungen auf den Hals für ausreichend erachtet würden, dass aber "vermutlich" auch geringe traumatische Einwirkungen auf den Hals oder den Kopf wie bei HWS-Distorsionen ausreichen könnten.").
  • BVerwG, 25.02.2010 - 2 C 81.08

    Dienstunfall; Risikoverteilung; Zeckenbiss; Borrelioseinfektion;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2016 - 3 B 15.563
    Hiernach sind (mit-)ursächlich für einen eingetretenen Körperschaden nur solche Bedingungen im natürlichlogischen Sinn, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg bei dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (vgl. BVerwG, U.v. 25.2.2010 - 2 C 81/08 - ZBR 2011, 35 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 9.10.2015 - 3 ZB 12.1708 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 18.04.2002 - 2 C 22.01

    Dienstunfall; Unfallfürsorge; Ursachenbegriff; Gelegenheitsursache;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2016 - 3 B 15.563
    Entscheidend ist vielmehr, ob dem schadhaften Zustand (hier) der Karotis die wesentliche Bedeutung für die Dissektion zukommt (vgl. BVerwG, U.v. 18.4.2002 - 2 C 22/01 - ZBR 2003, 140 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 6.5.2016 - 3 ZB 15.924 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 08.03.2004 - 2 B 54.03

    Anforderungen an die Ursächlichkeit i.S.d. Dienstunfallrechts - Kausalität

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2016 - 3 B 15.563
    Letzteres ist beispielsweise dann der Fall, wenn die krankhafte Veranlagung oder das anlagebedingte Leiden so leicht ansprechbar waren, dass es zur Auslösung akuter Erscheinungen keiner besonderen, in ihrer Eigenart unersetzlichen Einwirkungen bedurfte, sondern auch ein anderes, alltäglich vorkommendes Ereignis zum selben Erfolg geführt hätte (vgl. BVerwG, B.v. 8.3.2004 - 2 B 54.03 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 26.11.2013 - 2 C 9.12

    Dienstunfall; Unfallfürsorge des Dienstherrn; Wegeunfall; Beginn und Ende des

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2016 - 3 B 15.563
    Mangels einer entsprechenden Rückwirkungsregelung ist daher das Beamtenversorgungsgesetz des Bundes in der bis zum 31. August 2006 geltenden Fassung - BeamtVG 2006 - als fortgeltendes Bundesrecht (vgl. Art. 125a Abs. 1 Satz 1 GG, § 108 Abs. 1 BeamtVG) anzuwenden (vgl. BayVGH, U.v. 24.4.2015 - 3 B 14.1141 - juris Rn. 22; BVerwG, U.v. 26.11.2013 - 2 C 9/12 - ZBR 2014, 167 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 20.04.1967 - II C 118.64

    Modifizierte Theorie des adäquaten Ursachenzusammenhangs - Herzinfakt bei

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2016 - 3 B 15.563
    Das Unfallereignis tritt dann im Verhältnis zu der schon gegebenen Bedingung (dem vorhandenen Leiden oder der Vorschädigung) derart zurück, dass die bereits gegebene Bedingung als allein maßgeblich anzusehen ist (ständige Rechtsprechung; vgl. bereits BVerwG, U.v. 20.4.1967 - II C 118.64 - BVerwGE 26, 332/339 - juris Rn. 44; vgl. weiter BayVGH, B.v. 4.12.2014 - 14 ZB 12.2449 - juris Rn. 6 m. w. N.).
  • BVerwG, 23.10.2013 - 2 B 34.12

    Dienstunfall; Sportlehrer; Achillessehnenriss; Ursachenbegriff

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2016 - 3 B 15.563
    Dem Beamten sollen dagegen diejenigen Risiken verbleiben, die sich aus anderen als dienstlichen Gründen, insbesondere aus persönlichen Anlagen, Gesundheitsschäden und Abnutzungserscheinungen ergeben (BVerwG, B.v. 23.10.2013 - 2 B 34.12 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 07.05.1999 - 2 B 117.98

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2016 - 3 B 15.563
    Als wesentliche Ursache kann auch ein Ereignis in Betracht kommen, das ein anlagebedingtes Leiden auslöst oder beschleunigt, wenn ihm im Verhältnis zu den anderen denkbaren Ursachen nach natürlicher Betrachtungsweise eine überragende oder zumindest annähernd gleichwertige Bedeutung für den Eintritt des Schadens zukommt (vgl. BVerwG, B.v. 7.5.1999 - 2 B 117.98 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 15.02.2016 - 14 ZB 14.1016

    Beweislast bei der Anerkennung eines Dienstunfalls

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2016 - 3 B 15.563
    Kann der Beamte nicht den vollen Beweis dafür erbringen" dass der Dienstunfall - gegebenenfalls neben einer festgestellten Vorschädigung - zumindest als annähernd gleichwertige Mitbedingung für den Gesundheitsschaden und nicht als bloße Gelegenheitsursache anzusehen ist" geht das zu seinen Lasten (vgl. BayVGH, B.v. 15.2.2016 - 14 ZB 14.1016 - juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 24.04.2015 - 3 B 14.1141

    Unfall bei Probefahrt mit historischen Fahrzeug als Dienstunfall

  • VGH Bayern, 04.12.2014 - 14 ZB 12.2449

    Dienstunfall (Verkehrsunfall); keine Beweisführung mittels Anscheinsbeweises

  • VGH Bayern, 06.05.2016 - 3 ZB 15.924

    Anerkennung von Dienstunfallfolgen - chronische Kopfschmerzen

  • VG Regensburg, 28.09.2016 - RN 1 K 16.1002

    Anerkennung einer Dienstunfallfolge

    Das Unfallereignis tritt dann im Verhältnis zu der schon gegebenen Bedingung (dem vorhandenen Leiden oder der Vorschädigung) derart zurück, dass die bereits gegebene Bedingung als allein maßgeblich anzusehen ist (BVerwG, U.v. 20.4.1967 ‒ II C 118.64 ‒ juris Rn. 44; BayVGH, B.v. 28.7.2016 ‒ 3 B 15.563 ‒ juris Rn. 31; B.v. 4.12.2014 ‒ 14 ZB 12.2449 ‒ juris Rn. 6 m.w.N.).

    Dem Beamten sollen dagegen diejenigen Risiken verbleiben, die sich aus anderen als dienstlichen Gründen, insbesondere aus persönlichen Anlagen, Gesundheitsschäden und Abnutzungserscheinungen ergeben (BVerwG, B.v. 23.10.2013 ‒ 2 B 34.12 ‒ juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 28.7.2016 ‒ 3 B 15.563 ‒ juris Rn. 32).

    Kann der Beamte nicht den vollen Beweis dafür erbringen" dass der Dienstunfall ‒ gegebenenfalls neben einer festgestellten Vorschädigung - zumindest als annähernd gleichwertige Mitbedingung für den Gesundheitsschaden und nicht als bloße Gelegenheitsursache anzusehen ist" geht das zu seinen Lasten (vgl. BayVGH, B.v. 15.2.2016 ‒ 14 ZB 14.1016 ‒ juris Rn. 20; B.v. 28.7.2016 ‒ 3 B 15.563 ‒ juris Rn. 33).

    Dies wäre aber gerade ein Kriterium für die Annahme einer sogenannten Gelegenheitsursache (vgl. BayVGH, B.v. 28.7.2016 ‒ 3 B 15.563 ‒ juris Rn. 38).

    Fehlt dem Unfallereignis die Alltäglichkeit kann nicht von einer bloßen Gelegenheitsursache im Rechtssinne ausgegangen werden (vgl. BayVGH, B.v. 28.7.2016 ‒ 3 B 15.563 ‒ juris Rn. 39).

  • VGH Bayern, 16.05.2018 - 3 B 14.545

    Schulterschmerzen eines Beamten zwei Jahre nach Dienstunfall - non liquet zu

    Mangels einer entsprechenden Rückwirkungsregelung ist daher das BeamtVG in der bis zum 31. August 2006 geltenden Fassung als fortgeltendes Bundesrecht (vgl. Art. 125a Abs. 1 Satz 1 GG, § 108 Abs. 1 BeamtVG) anzuwenden (vgl. BVerwG, U.v. 26.11.2013 - 2 C 9.12 - juris Rn. 6; BayVGH, U.v. 28.7.2016 - 3 B 15.563 - juris Rn. 27).

    Keine Ursache im Rechtssinn stellen sog. Gelegenheitsursachen dar, d.h. Ursachen, bei denen zwischen dem eingetretenen Schaden und dem Dienst eine rein zufällige Beziehung besteht, wenn also die krankhafte Veranlagung oder das anlagebedingte Leiden so leicht ansprechbar waren, dass es zur Auslösung akuter Erscheinungen keiner besonderen, in ihrer Eigenart unersetzlichen Einwirkungen bedurfte, sondern auch ein anderes, alltäglich vorkommendes Ereignis zum selben Erfolg geführt hätte (st. Rspr., vgl. BVerwG, B.v. 23.10.2013 - 2 B 34.12 - juris Rn. 6; BayVGH, U.v. 28.7.2016 - 3 B 15.563 - juris Rn. 31 f.).

    Lässt sich der Ursachenzusammenhang zwischen dem Dienstunfallgeschehen und dem eingetretenen Körperschaden trotz Ausschöpfung aller Aufklärungsmöglichkeiten weder feststellen noch ausschließen (non liquet), geht die Nichterweislichkeit dieser entscheidungserheblichen Tatsache nach allgemeinen Beweisgrundsätzen zu Lasten des Beamten (st. Rspr., vgl. BVerwG, U.v. 28.4.2011 - 2 C 55.09 - juris Rn. 12; BayVGH, U.v. 28.7.2016 - 3 B 15.563 - juris Rn. 33).

  • VGH Bayern, 13.06.2018 - 3 B 14.802

    Unfallfürsorge - Anerkennung eines Körperschadens als Unfallfolge

    Ein Anspruch ist nur dann anzuerkennen, wenn der erforderliche Kausalzusammenhang zwischen dem Unfall und dem Körperschaden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 4.4.2011 - 2 B 7.10 - juris Rn. 8; BayVGH, U.v. 28.7.2016 - 3 B 15.563 - juris Rn. 33).
  • VG Kassel, 19.01.2017 - 1 K 137/13

    Die Beteiligten streiten um die dienstunfallrechtliche Anerkennung eines

    Dabei muss der Nachweis mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erbracht werden (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1981 - 2 C 17/81 - juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 28. Juli 2016 - 3 B 15.563 -, juris Rn 31).
  • VGH Bayern, 24.03.2017 - 3 C 16.859

    Ausschlussfrist und Beweislast für die Anerkennung weiterer Dienstunfallfolgen

    Kann der Beamte nicht den vollen Beweis erbringen" dass der Dienstunfall - ggf. neben einer festgestellten Vorschädigung - zumindest als annähernd gleichwertige Mitursache und nicht als bloße Gelegenheitsursache für den Gesundheitsschaden anzusehen ist" geht das zu seinen Lasten (BayVGH, U.v. 28.7.2016 - 3 B 15.563 - juris Rn. 33).
  • VG Bayreuth, 15.10.2019 - B 5 K 18.736

    Anerkennung weiterer Dienstunfallfolgen und von Unfallruhegehalt

    Mangels einer entsprechenden Rückwirkungsregelung ist daher hinsichtlich des ersten von der Klägerin erlittenen Dienstunfalls das BeamtVG in der bis zum 31. August 2006 geltenden Fassung als fortgeltendes Bundesrecht (vgl. Art. 125a Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes - GG -, § 108 Abs. 1 BeamtVG) anzuwenden (vgl. BVerwG, U.v. 26.11.2013 - 2 C 9.12 - juris Rn. 6; BayVGH, U.v. 28.7.2016 - 3 B 15.563 - juris Rn. 27 und v. 16.5.2018 - 3 B 14.545 - juris Rn. 70).
  • VG Ansbach, 09.02.2021 - AN 1 K 20.00846

    Kein Anspruch auf bestimte Ermittlungsschritte wegen Folgen eines Dienstunfalls

    Nach Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 28. Juli 2016 (3 B 15.563) erkannte der Beklagte mit Bescheid des Bayerischen Landesamtes für Finanzen - Dienststelle ... - vom 11. Oktober 2016 das Unfallereignis vom 23. Dezember 2009 als Dienstunfall an.
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